Bevor Sie sich hier registrieren, beachten Sie bitte folgende Rahmenbedingungen zu Anstellung und Einsatz von Sprachassistenzlehrpersonen:
1. Sie müssen sichergestellt haben, dass die finanziellen Mittel zur Bezahlung des Gehalts zur Verfügung stehen. Ab 2025 fallen leider die Fördergelder an Schulen in der Schweiz weg. Stellen an Schweizerschulen im Ausland werden - abhängig von vorangehenden Absprachen - nach wie vor finanziell gefördert.
2. Die Gastschulen müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass Sprachassistenzlehrpersonen nicht als vollwertige Lehrpersonen eingesetzt werden dürfen. Grundsätzlich gelten die von den verschiedenen Partnerorganisationen erlassenen Leitfäden für Schweizer Sprachassistenzlehrpersonen in Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien und Österreich analog auch für den Einsatz von ausländischen Assistenzlehrpersonen in der Schweiz. Die wesentlichen Punkte dieser Bestimmungen (Stellvertretungen, Unterricht von ganzen Klassen und Benotung von Schulleistungen) sind auf der Webseite von Movetia publiziert. Für weitere Details verweist Movetia auf die Webseite der Partnerorganisationen.